Der Verbandsausschuss Spieltechnik hat am vergangenen Wochenende die Dringlichkeit erkannt, einzelne Regelungen in den Durchführungsbestimmungen des Spieljahres 2021/2022 neu zu beschließen. Gleichzeitig wurden zusätzlich ergänzende Bestimmungen zur COVID-19-Pandemie verabschiedet.
Mit Gültigkeit vom 16. September 2021 wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden- Württemberg fortgeschrieben. Sie sieht drei Stufen vor: Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe.