
Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen
Auch wenn die Werte in den letzten Tagen unter dem Schwellenwert der Alarmstufe II lagen friert das Land Baden-Württemberg die Regelungen der Alarmstufe II bis 1. Februar 2022 ein. Eine weitere wichtige Änderung der neuen Corona-Verordnung ist die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen: