Mit Beschluss vom 23. Juli 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 26. Juli 2021 in Kraft.
Die wichtigste Änderung für den Sport betrifft das Sporttreiben in Inzidenzstufe 4: Genesene und vollständig geimpfte Personen zählen nicht zur max. Personenzahl (25 Personen im Freien, 14 Personen in geschlossenen Räumen). Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich. Dies gilt zunächst nur für den Trainingsbetrieb, für den Wettkampfbetrieb soll noch eine Klarstellung folgen.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Zuschauerzahlen bei Wettkämpfen.
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Die Hinweise zum Training wurden ebenfalls fortgeschrieben.
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