Neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine mit Gültigkeit vom 15. Oktober 2021 eine neue Corona-Verordnung erlassen.
Wichtigste Neuerung ist das 2G-Optionsmodell. Die Handballverbände in Baden-Württemberg sind derzeit in Klärung, ob das 2G-Optionsmodell für den Zuschauerbereich angewandt werden kann. Wir werden umgehend informieren, sobald wir Rückmeldung von den verantwortlichen Stellen haben.
Die gesamte Corona-Verordnung finden Sie hier.
Alle neuen Regeln auf einen Blick finden Sie hier.