Die am 7. Juni veröffentlichte Aktualisierung der Corona-Verordnung Sport wurde an die kontinuierlich fallenden Inzidenzzahlen angepasst. Für den Sportbetrieb gelten dadurch in bestimmten Bereichen größere Freiheiten.
Mit der neuen Corona-Verordnung Sport sind unter anderem die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wieder zulässig, sofern es sich um die Sportausübung in geschlossenen Räumen handelt. Im Freien ist ein Trainingsbetrieb von mehreren Gruppen auf weitläufigen Außenanlagen erlaubt, solange eine Durchmischung der Gruppen verhindert wird.
Ligabetrieb möglich
Der Wettkampf kehrt in den Breitensport zurück, wenn der Veranstalter ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegt, welches die Veranstaltungsreihe, also die gesamte Liga, abdeckt und den geltenden Anforderungen gerecht wird. Damit muss das Hygienekonzept für eine Wettkampfserie oder einen Ligabetrieb alle örtlichen Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen, die in den Kommunen der jeweiligen Teilnehmer gelten. Die Voraussetzungen für die Öffnung der Sportwettkämpfe, Sportwettbewerbe und Veranstaltungsreihen für Zuschauer richten sich dennoch weiterhin nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung und den kommunalen Bestimmungen vor Ort.
Aktualisierung: Die Corona-Verordnung Spitzensport hat aktuell keine Gültigkeit.
Die aktuelle Verordnung mit den jeweiligen Regelungen finden Sie hier.
Hintergrund
Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) ist die Dachorganisation der Sportselbstverwaltung in Baden-Württemberg und Träger der Olympiastützpunkte Baden-Württemberg (OSPe BW). Seine Rechtsform ist der eingetragene Verein. Der Landessportverband vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsorganisationen. Mit 3,9 Mio. Mitgliedschaften und 11.294 Vereinen ist der Landessportverband die größte Personenvereinigung im Land Baden-Württemberg. Zu ihm gehören 95 Mitgliedsorganisationen, die sich in 3 Sportbünde, 84 Sportfachverbände und 8 Verbände mit besonderer Aufgabenstellung sowie Verbände für Wissenschaft und Bildung unterteilen lassen. Der Landessportverband ist ordentliches Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes.