Richtlinien für den Trainings- und Wettkampfbetrieb angepasst
Mit dem heutigen Montag, 28. Juni ist die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Bereits seit 26. Juni gilt die neue Corona-Verordnung Sport. Alle gültigen Unterlagen sind hier zu finden.
Die weiteren Öffnungsschritte sind an vier Inzidenzstufen gebunden:
- Inzidenzstufe 4: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 50
- Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis zwischen 50 und 35
- Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis zwischen 35 und 10
- Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis unter 10
In den Inzidenzstufen 1 und 2 entfällt für den Trainingsbetrieb die Testpflicht im Freien und in geschlossenen Räumen. Eine Zusammenfassung der neuen Regelungen und die Auswirkungen auf den Handballsport finden Sie hier.