Aufgrund der aktuellen Lage, werden alle ZS-Lizenzen mit Gültigkeit bis zum 31.10.2021 um ein Jahr verlängert.
Eine Teilnahme an einer Schulung ist daher für Lizenzinhaber*innen mit diesem Gültigkeitsdatum nicht notwendig! Aktive Schiedsrichter*innen mit gültiger SR-Lizenz sind ebenfalls von der Schulung befreit.
Wer im Spieljahr 2021/2022 in Vereinen der Baden-Württemberg-Oberliga (BWOL) der Männer, Frauen, männlichen und weiblichen Jugend, der Württemberg-Liga (WL) der Männer und Frauen, der Verbandsliga (VL) der Männer und Frauen, der Landesliga (LL) der Männer und Frauen eingesetzt werden soll, muss eine bis mindestens 31.10.2022 gültige V-ZS-Lizenz besitzen. Alle Neulinge und auch bereits lizenzierte Vereins-Zeitnehmer und -Sekretäre, deren Lizenzgültigkeit zum 31.10.2020 oder früher abgelaufen ist, müssen somit an einer ZS-Schulung teilnehmen. Es wird empfohlen, im Verein mindestens zwei geschulte Vertreter*innen für diese Tätigkeit bei Heim- und Auswärtsspielen zur Verfügung zu stellen.
Die ZS-Ausbildung für die kommende Runde wird durch den Verband per Videoseminar durchgeführt zudem werden dezentrale Ausbildungen durch die Bezirke angeboten. Diese können selbstverständlich auch von bereits lizenzierten V-ZS-Lizenzinhabern als Auffrischung gebucht werden.
Die derzeit zwei geplanten Termine werden in den nächsten Tagen veröffentlicht und stehen dann zur Online-Anmeldung zur Verfügung.