In der letzten Veröffentlichung zu den Trainingsrichtlinien hatten wir darauf verwiesen, dass es noch eine Klarstellung zur Testpflicht geben soll. Diese ist nun teilweise erfolgt:
Unterschiedliche Ansichten gibt es vor allem bei der Frage ob bei Sportgruppen, an denen ausschließlich Kinder bis 13 Jahren und ihre Trainer*innen teilnehmen, eine Vorlagepflicht bzgl. eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises besteht. Das Sozialministerium hat mittlerweile die Testpflicht ab 6 Jahren bestätigt. Einzelne Kommunen bzw. Landkreise haben dies jedoch für sich wieder geändert. Daher empfehlen wir den Vereinen mit der jeweiligen Kommune abzustimmen, ab welchem Alter die Testpflicht gilt.
- Der Badische Sportbund Nord verweist für sein Verbandsgebiet auf folgende Unterlagen (Hinweise zur Testpflicht auf Seite 3).
- Der Württembergische Landessportbund hat die Testpflicht ab 6 Jahren bestätigt.
Der Test, den Schüler:innen in der Schule absolvieren, gilt, wenn nicht älter als 24 Stunden, auch für den Trainingsbetrieb. Eine Vorlage zur Bestätigung des Ergebnisses finden Sie hier. Auch hier obliegt es letztlich der zuständigen Kommune, die Regeln vor Ort aufzustellen. Wir empfehlen daher dringend, sich mit der örtlichen Kommune in Verbindung zu setzen.
Alle Regelungen im Überblick finden Sie hier.
Fragen zu den Regelungen können hier eingebracht werden.