Der Schiedsrichternotstand hat sich kaum entschärft
Die im Juli 2021 beschlossene Notfallverordung für das Spieljahr 2021/2022 wurde bei der letzten Sitzung des Präsidiums verlängert und gilt auch im Spieljahr 2022/2023 weiter.
Die Problematik ist bei den Vereinen nicht präsent genug, viel zu viele Spiele werden von den Vereinen weiterhin auf einen Samstag angesetzt.
Die einzelnen Punkte werden durch Amtliche Bekanntmachung oder die Durchführungsbestimmungen für das Spieljahr 2022/2023 in Kraft gesetzt.
- Wenn von den Vereinen zu viele Spiele auf einen Samstag angesetzt werden, ist die Wahrscheinlichkeit keinen bzw. keinen ligagerechten Schiedsrichter zugeteilt zu bekommen sehr groß. Daher empfehlen wir auf einen Freitag oder auf Sonntag auszuweichen. Diese Verlegungen sind jetzt noch kostenfrei.
- Ausbleiben des Schiedsrichters: Die Frauen- und Männermannschaften, die nicht auf Verbandsebene spielen, müssen sich bei Ausbleiben des/der eingeteilten Schiedsrichters/Schiedsrichter auf eine verfügbare Person als Schiedsrichter einigen.
- Es wurde folgende zusätzliche Voraussetzung für die Genehmigung eines Spielverlegungsantrags beschlossen: Die Genehmigung eines Antrags auf Spielverlegung hängt davon ab, ob der zuständige Schiedsrichtereinteiler zum gewünschten neuen Termin einen einteilbaren Schiedsrichter zur Verfügung hat oder nicht.
- Keine Einteilung von Schiedsrichtern: Können Wochenendspiele bis Freitag, 12:00 Uhr nicht mit Schiedsrichtern besetzt werden, übergibt der Schiedsrichtereinteiler den Staffelleitern die Liste der betroffenen Spiele, zu denen keine Schiedsrichter eingeteilt werden konnten. Die Staffelleiter informieren Heim- und Gastverein der betroffenen Spielpaarung. Die Vereine haben somit Zeit, sich auf die Situation einzustellen. Weitere mögliche Vorgehensweisen werden in den Durchführungsbestimmungen für das Spieljahr 2022/2023 geregelt.