HBEM Aktuell

HVW | Turniere und Freundschaftsspiele

Turniere mit Auflagen wieder möglich

Nachweis eines gültigen Hygiene- und Wegekonzeptes erforderlich

Grundsätzlich gelten die Verordnungen des Landes Baden-Württemberg immer in ihrer aktuellsten Fassung.

Explizit verweisen wir auf die Vorschriften hinsichtlich der Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises für den Zutritt und die Teilnahme an den Veranstaltungen, Aktivitäten und Angeboten.

Wie im Sommer 2020 können Freundschaftsspiele und Turniere stattfinden, sofern es die vom Land Baden-Württemberg erlassenen Verordnungen zulassen und es für den Veranstaltungsort, sprich die Halle oder aber auch das Beachfeld, ein vom Eigentümer der Location genehmigtes Hygiene- und Wegekonzept gibt. Der Anzeige des Spiels oder Turniers muss eine Bestätigung des Sportstätteneigentümers über die Existenz eines gültigen Hygiene- sowie Wegekonzeptes beigefügt werden. Liegt eine solche nicht vor, können keine Schiedsrichter zum Spiel bzw. Turnier eingeteilt werden. Ohne eine offizielle Einteilung dürfen Schiedsrichter keine Spiele leiten - auch keine Freundschaftsspiele oder Turniere!

Damit die Vereine nicht mit jeder einzelnen Spiel- bzw. Turnieranzeige ggfs. auf die städtische Verwaltung gehen müssen, genügt es, mit dem zur Verfügung gestellten Formular einmalig für den betreffenden Veranstaltungsort eine Bestätigung des Eigentümers vorzulegen. Diese wird dann beim Verband bzw. Bezirk hinterlegt. Es ist allerdings darauf zu achten, dass immer die dafür zuständige Stelle direkt diese Bestätigung übermittelt bekommt.

Wir bitten darum, aktuell weder dem Verband noch dem Bezirk für die Durchführung von Freundschaftsspielen und Turnieren die bestehenden Hygiene- und Wegekonzepte zu übermitteln. Diese werden erst wieder für den Meisterschaftsspielbetrieb benötigt. Entsprechende ggf. neue Vorgaben werden vom Verband derzeit erarbeitet.

Nationale Spiele und Turniere der Männer und Frauen in der Halle mit Beteiligung von Teams der 1., 2. und 3. Liga sowie der BWOL müssen bei der Verbandsgeschäftsstelle angezeigt werden, alle anderen (u.a. Jugend national generell) beim zuständigen Bezirk.

Internationale Spiele und Turniere sind ausnahmslos bei der Verbandsgeschäftsstelle anzuzeigen.

Die aktuellen Formulare sind hier zu finden.

Allgemeine Informationen für die Durchführung von Turnieren und Freundschaftsspielen

Insbesondere als Vorbereitung auf die bevorstehende Spielsaison werden von den Vereinen des Verbandsgebiets eine Vielzahl von Freundschaftsspielen und Turnieren veranstaltet. Diese müssen rechtzeitig beim HVW angemeldet werden.

Vor der Anmeldung bitten wir darum, die Richtlinien für Turniere und Freundschaftsspiele zu beachten. Hinsichtlich der Schiedsrichtereinteilung und -entschädigung bei Freundschaftsspielen und Turnieren gelten die aktuellen Regelungen zum Zeitpunkt der Austragung des Turnieres/Freundschaftsspiels.

Internationale Turniere/Freundschaftsspiele

Der Antrag für die Durchführung eines internationalen Turniers oder Spiels muss direkt bei der Verbandsgeschäftsstelle eingereicht werden. Dieser Antrag ist auch beim Besuch eines Turniers oder der Durchführung eines Freundschaftsspiels im Ausland zwingend erforderlich.

Nationale Turniere/Freundschaftsspiele

Mit den Antragsformularen für nationale Spiele bzw. nationale Turniere können die geplanten Veranstaltungen entsprechend angezeigt werden.

Achtung: Bei den Formularen handelt es sich um pdf-Dateien mit Formularfeldern. Das Ausfüllen dieser Felder wird nicht von jedem Browser unterstützt. Deshalb einfach die Formulare abspeichern und mit einem pdf-Reader öffnen.

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Handballbezirk Enz-Murr | HBEM

Der 1948 gegründete Handballbezirk 2 »Enz-Murr« ist der viertgrößte innerhalb des Landesverbands Württemberg.

Der HBEM betreut derzeit 42 Vereine und gehört mit rund 11.197 Einzelmitgliedern (WLSB Bestandsmeldung 2015) zu den größeren Bezirken.

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