Allgemeine Organisation des aktuellen Spieljahrs
Die Durchführungsbestimmungen werden jedes Jahr zum Beginn des neuen Spieljahres vom Bezirksausschuss Spieltechnik neu festgelegt.
Zu den Durchführungsbestimmungen gehören verschiedene Richtlinien und einzelne Bestandteile, die nachfolgend kurz erläutert werden sollen.
Die Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Aktiven und der Jugend auf Bezirksebene regeln sämtliche grundsätzlichen Angelegenheiten des Spielbetriebs im HBEM dort, wo die Spielordnung des Deutschen Handball-Bundes dies fordert oder zulässt.
Der finanziellen Entschädigung für Schiedsrichter (SR), Zeitnehmer/Sekretär (ZN/SK),SR-Beobachter bzw. die Spielaufsicht ist zu entnehmen, was z.B. Schiedsrichter, die ein Spiel geleitet haben, finanziell abrechnen dürfen.
Die Auf- und Abstiegsregelung der Männer und Frauen regelt auf der Grundlage der Spielordnung genau, wie viele Mannschaften aus einer Spielklasse ab- bzw. in eine Spielklasse aufsteigen.
Die Ergebnismeldung per SMS ist seit dem Spieljahr 2007/2008 die einzige Möglichkeit der Ergebnismeldung. Für jede eingehende SMS wird seit März 2008 dem Absender eine Antwort-SMS zugesandt, die Auskunft über das gemeldete Ergebnis gibt oder auf Fehler in der SMS hinweist. Die Informationen sollen den Zugang zu diesem Medium erleichtern.
Die Richtlinien für SR und Zn/Sk für Hallenspiele im HBEM sind wichtige Unterlagen für alle Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretäre und regeln diverse Zuständigkeiten vor, während und nach einem Spiel.
Die Richtlinien für die Vereins-SR-Beobachtung erläutern die Möglichkeit der Vereine, die SR-Leistungen während einer gesamten Saison zu beurteilen. Diese Beurteilung fließt in die Leistungsbewertung des SR-Teams nicht unerheblich ein. Sie bietet ein gutes, wenn auch einziges Mitspracherecht seitens der Vereine und bildet neben der Neutral-Beobachtung ein wertvolles Hilfsmittel, um durch Einbeziehung in die Gesamtbeurteilung des einzelnen SR-Teams eine Standortbestimmung sowie eine Klassifizierung der SR zu ermöglichen.
Die Einteilungszuständigkeit regelt genau, wer in den einzelnen Spielklassen die Schiedsrichter einteilt.
Sämtliche Unterlagen für die Vereine sowie Unterlagen für die Schiedsrichter werden auf der Internetseite zu Beginn des Spieljahres veröffentlicht.