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Durchführungsbestimmungen zum Spieljahr 2021/2022 aktualisiert

Durchführungsbestimmungen zum Spieljahr 2021/2022 aktualisiert

Der Verbandsausschuss Spieltechnik hat am vergangenen Wochenende die Dringlichkeit erkannt, einzelne Regelungen in den Durchführungsbestimmungen des Spieljahres 2021/2022 neu zu beschließen. Gleichzeitig wurden zusätzlich ergänzende Bestimmungen zur COVID-19-Pandemie verabschiedet.

„Wir sind noch weit weg von einem normalen Spielbetrieb – vor allem im Jugendbereich!“, stellte der Vorsitzende des Verbandsausschusses Spieltechnik (VAST), Michael Roll, bei der in Ruit durchgeführten Klausurtagung der Spieltechniker im Handballverband Württemberg fest.

Gemeinsam mit den Referenten für Spieltechnik aller Bezirke wurde daher vor allem die Regelung zu Spielverlegungen im Jugenbereich gelockert. Denn wie sich seit mehreren Wochen nun abzeichnet, ist die massive Anhäufung von grippalen Infekten vor allem bei Kindern und Jugendlichen durchaus als Begleiterscheinung bzw. Nebenwirkung der seit über einem Jahr durchlebten COVID-19-Pandemie zu sehen. Daher dürfen im Jugendbereich im Spieljahr 2021/2022 auch Anträge auf Spielverlegungen gestellt werden, wenn sich Mannschaften z.B. wg. Erkrankungen außer Stande sehen, ein angesetztes Spiel durchzuführen. Es gelten aber grundsätzlich alle weiteren Regelungen der Ziff 4a. der Dfbs 2021/2022.

Zudem wurden weitere Richtigstellungen in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen. Diese sind alle blau gekennzeichnet.

Ergänzend zu den allgemeinen Durchführungsbestimmungen hat der VAST am Wochenende nun auch Bestimmungen zur COVID-19-Pandemie erlassen, die den Umgang mit der Pandemie selbst bzw. die Anwendung von vohandenen Regelungen in den Sporthallen etwas erläutern sollen. Grundsätzlich gelten im Handballverband Württemberg sämtliche Verordnungen des Landes Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Der Handballverband ist über Handball Baden-Württemberg e.V. ständig im regen Austausch mit den zuständigen Ministerien, um zu neu formulierten Regelungen möglichst zeitnah Klarstellungen veröffentlichen zu können.

Die aktualisierten Durchführungsbestimmungen wie auch die ergänzenden Bestimmungen zur COVID-19-Pandemie sind hier zu finden.

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