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Neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen

Auch wenn die Werte in den letzten Tagen unter dem Schwellenwert der Alarmstufe II lagen friert das Land Baden-Württemberg die Regelungen der Alarmstufe II bis 1. Februar 2022 ein. Eine weitere wichtige Änderung der neuen Corona-Verordnung ist die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen:

FFP2-Maskenpflicht (Warn- und Alarmstufe): In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

Die komplette Corona-Verordnung finden Sie hier. Alle Regelungen auf einen Blick sind hier zu finden.

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Handballbezirk Enz-Murr | HBEM

Der 1948 gegründete Handballbezirk 2 »Enz-Murr« ist der viertgrößte innerhalb des Landesverbands Württemberg.

Der HBEM betreut derzeit 42 Vereine und gehört mit rund 11.197 Einzelmitgliedern (WLSB Bestandsmeldung 2015) zu den größeren Bezirken.

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