Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen
Auch wenn die Werte in den letzten Tagen unter dem Schwellenwert der Alarmstufe II lagen friert das Land Baden-Württemberg die Regelungen der Alarmstufe II bis 1. Februar 2022 ein. Eine weitere wichtige Änderung der neuen Corona-Verordnung ist die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen:
FFP2-Maskenpflicht (Warn- und Alarmstufe): In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
Die komplette Corona-Verordnung finden Sie hier. Alle Regelungen auf einen Blick sind hier zu finden.