HBEM Aktuell

Neue Corona-Verordnung: Weitere Einschränkungen in der Alarmstufe II

Neue Corona-Verordnung: Weitere Einschränkungen in der Alarmstufe II

2G+-Regel für Zuschauer

Mit Gültigkeit vom 24. November 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die gesamte Corona-Verordnung finden Sie hier

Für den Handballsport bedeutet dies: 

Teilnehmer (Sportler, Helfer, Trainer, Schiedsrichter etc.):

Für diesen Personenkreis gilt weiterhin die 2G-Regel, d.h. es dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. Bisher geltende Ausnahmen für Trainer und Beschäftigte waren in der Corona-Verordnung Sport geregelt. Diese wird derzeit überarbeitet. Solange keine gültige Corona-Verordnung Sport vorliegt, gilt die allgemeine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. D.h. es gibt keine Ausnahmeregeln! Sobald die neue Corona-Verordnung Sport vorliegt werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen. Bis dahin bitten wir um Geduld. 

Zuschauer:

Für Zuschauer gilt ab sofort die 2G+-Regel, d.h. geimpfte und genesene Personen müssen zudem ein negatives tagesaktuelles Schnelltestergebnis vorweisen. Die Tests können bei einer für die Testung zugelassenen Stelle durchgeführt werden (offizielle Teststelle, betriebliche Testung) oder in der Sporthalle selbst, wobei eine volljährige Person die Testung überwachen und deren ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigen muss. Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend. 
Zudem gibt es eine Zuschauerbegrenzung von max. 50% der zugelassenen Personenzahl.

Veranstalter/Vereine:

Der Veranstalter ist verpflichtet den Nachweis auch technisch zu prüfen: Die Angaben sind mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

Schüler unter 18 Jahren gelten aufgrund der Testung in der Schule weiterhin als immunisierte Personen. Sowohl als Sportler, als auch als Trainer oder Zuschauer. Für sie gilt keine 2G- oder 2G+-Regel.

Alle Regelungen der neuen Verordnung auf einen Blick finden Sie hier

Zudem haben wir die Regelungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Handball überarbeitet. 

Corona-Pandemie Zugriffe: 1670

Handballbezirk Enz-Murr | HBEM

Der 1948 gegründete Handballbezirk 2 »Enz-Murr« ist der viertgrößte innerhalb des Landesverbands Württemberg.

Der HBEM betreut derzeit 42 Vereine und gehört mit rund 11.197 Einzelmitgliedern (WLSB Bestandsmeldung 2015) zu den größeren Bezirken.

Mehr erfahren

© Copyright by Handballbezirk Enz-Murr | HBEM